Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen:
1. Angebote:
Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Die Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Unsere Angaben beruhen ausschließlich auf Angaben des Verkäufers/ Vermieters. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung vorbehalten!
Angebote und Mitteilung sind ausschließlich für den Empfänger bzw. den Auftraggeber bestimmt und dürfen nur mit unserer schriftlichen Genehmigung weitergegeben werden. Dies gilt auch für die Weitergabe z.B. zum Zwecke des Abschlusses eines mit der angebotenen Liegenschaft im Zusammenhang stehenden Geschäftes.
Zuwiderhandlungen begründen einen Schadensersatzanspruch in Höhe der vereinbarten Maklercourtage. Bei Verwertung unserer Angebote kommt ein Maklervertrag, ersatzweise ein Geschäftsbesorgungsvertrag nach deutschem Recht zustande. Eine Maklerprovision wird auch fällig, wenn ein Abschluß mit einer dem Interessenten nahestehenden Gesellschaft, Körperschaft, etc. oder einer Ihm nahestehenden Person zustande kommt.
2. Vorkenntnis
Ist Ihnen die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages bereits bekannt, so sind Sie verpflichtet, uns dies binnen 5 Werktagen schriftlich mit Ouellennachweis mitzuteilen. Andernfalls ist in jedem Falle bei Abschluß eines Vertrages über das nachgewiesene Objekt die ausgewiesene Provision zu zahlen.
3. Entstehen des Provisionsanspruches
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag gleich welcher Art bezüglich des von uns benannten Objektes zustande kommt. Hierbei genügt auch die Mitursächlichkeit. Wird der Vertrag zu anderen als von uns angegebenen Konditionen abgeschlossen oder kommt über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners ein wirtschaftlich gleichwertiges (z.B. Miete statt Kauf oder umgekehrt) oder nur unwesentlich abweichendes Geschäft zustande, besteht unsererseits ein Provisionsanspruch gegenüber beiden Vertragsparteien weiterhin. Dies gilt auch für den Abschluß eines wirtschaftlich gleichwertigen Geschäftes. Unser Provisionsanspruch bleibt ebenso bestehen, wenn der geschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt.
Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Eintritt eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrecht erlischt. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluß. Ebenso haben wir einen Anspruch auf Aufnahme in den Vertrag. Erfolgt ein Abschluß ohne unsere Anwesenheit ist der Auftraggeber gehalten uns unverzüglich den Vertragspartner sowie die Vertragskonditionen mitzuteilen.
4. Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenem Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.
5. Fälligkeit des Provisionsanspruchs
Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluß des Hauptvertrages fällig. Die Provision ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Abschluß. Im Verzugsfalle sind wir berechtigt, mit Ihnen Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a. abzurechnen.
6. Provisionssätze
Die Höhe der zu zahlenden Provision wird im Exposé ausgewiesen und versteht sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. Die Provisionssätze errechnen sich aus dem Gesamtkaufpreis/Nettogesamtmietpreis, wozu auch vom Käufer übernommene Unternehmensschulden zählen.
Werden Staffelmietvereinbarungen getroffen errechnet sich die Provision aus der Staffel bezogen auf eine Vertragslaufzeit von 10 Jahren!
7. Tätigwerden für Dritte
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.
8. Haftungsausschluß
Eine Haftung unsererseits für bauliche Schäden oder Vertragsmängel kann in keinem Falle begründet werden. Der guten Ordnung halber zeigen wir an, daß wir Ihnen lediglich Exposés und keine haftungsrelevanten Prospekte zur Prüfung zur Verfügung stellen!
Der Makler haftet nicht für den Zustand des Objektes, für technische Angaben sowie hinsichtlich der Erteilung von Auskünften und Ermittlungen über Vermögensverhältnisse und Kreditwürdigung der von ihm benannten Vertragspartner.
9. Ersatzansprüche
Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers berechtigt uns zur Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches in Höhe Käufer- und Verkäuferprovision.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort für Vollkaufleute ist Koblenz
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB rechtlich unwirksam sein, verlieren die anderen Bestimmungen nicht Ihre Gültigkeit
12. Speicherung personenbezogener Daten
Um Ihre Anfrage bzw. den Auftrag bearbeiten zu können speichern wir Ihre Daten elektronisch!